Welche Voraussetzungen muss ein Mitarbeiter im Sicherheitsdienst erfüllen
Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe nach §34a GewO und Unterweisung
Sicherheitsdienst: Welche gesetzlichen Voraussetzungen muss ein Mitarbeiter erfüllen, um im Sicherheitsgewerbe, insbesondere in einem Sicherheitsunternehmen, tätig zu sein? Es gibt bestimmte gesetzliche Vorgaben und Qualifikationen, die erfüllt werden müssen. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung (GewO), welche durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) abgenommen wird. Es gibt jedoch auch alternative Qualifikationen wie den sogenannten Unterweisungsnachweis. Beide Qualifikationen unterscheiden sich hinsichtlich der Anforderungen, des Prüfungsumfangs sowie der beruflichen Einsatzmöglichkeiten.
Wenn Sie gerade darüber nachdenken, ob die Tätigkeit in einem Sicherheitsunternehmen zu Ihnen passt, geben wir Ihnen in diesem Beitrag einen Überblick über die Voraussetzungen, die Sie als Mitarbeiter für die Tätigkeit im Sicherheitsdienst mitbringen müssen.
1. Sachkundeprüfung nach §34a GewO
Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO ist eine umfassendere Qualifikation, die für Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe notwendig ist, die besonders verantwortungsvoll und risikobehaftet sind. Sie dient als Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse, um in bestimmten Bereichen des Sicherheitsgewerbes arbeiten zu dürfen.
Inhalt der Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung umfasst sowohl rechtliche als auch praktische Themen. Die Schwerpunkte liegen auf:
- Rechtsvorschriften (z. B. Bürgerliches Gesetzbuch, Strafrecht, Ordnungsrecht, Gewerberecht, Datenschutz)
- Umgang mit Menschen (z. B. Deeskalationstechniken, Kommunikationsfähigkeiten)
- Grundlagen der Sicherheitstechnik (z. B. Alarmsysteme)
- Umgang mit Waffen (falls erforderlich)
- Verhaltensregeln bei Gefahrenlagen
Zulassungsvoraussetzungen
- Mindestalter von 18 Jahren
- Zuverlässigkeit (keine schwerwiegenden Vorstrafen, insbesondere keine Gewalt-, Waffen- oder Eigentumsdelikte)
- Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Erfolgreiches Bestehen der Sachkundeprüfung bei der IHK
Prüfungsumfang
- Schriftliche Prüfung (Multiple Choice)
- Mündliche Prüfung (in der Regel nur für bestimmte Aufgaben)
Einsatzgebiete nach bestandener Sachkundeprüfung
Mit der Sachkundeprüfung nach §34a GewO dürfen Sicherheitsdienstmitarbeiter in besonders sensiblen und sicherheitsrelevanten Bereichen tätig sein, wie z.B.:
- Bewachung von öffentlichen Plätzen und Veranstaltungen wie öffentliche Straßen, Parkanlagen, Stadien, Konzert-Events
- Bewachung von Flughäfen und Krankenhäuser
- Bewachung von Schulgebäude und Universitäten
- Sicherheitsdienste in Flüchtlingsunterkünften
- Vorplätze von öffentlich zugänglichen Gebäuden
- Bewachung von Einkaufszentren Schutz vor Ladendieben
- Türsteher in Diskotheken und Clubs
- Personenschutz (in bestimmten Fällen)
- Kontrollgänge in Fußgängerzonen und Kaufhäusern
- Kontrollgänge auf U-Bahnhöfen und in S-Bahnen
Hinweis
Eine Bewachungstätigkeit liegen nur dann vor, wenn fremdes „Eigentum“ bewacht wird. Angestellte in einem Kaufhaus, die die Aufgabe haben, auf die Waren aufzupassen, bewachen kein fremdes Eigentum.
Folglich muss direkt im Kaufhaus angestelltes Personal keine Sachkundeprüfung nach §34a GewO abgelegt haben.
Wer ist von der Sachkundeprüfung befreit
- Personen, die eine Prüfung im Rahmen einer Laufbahn als Geprüfte Werkschutzkraft, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Geprüfter Werkschutzmeister bei der IHK erfolgreich abgelegt haben
- Personen, die eine Ausbildung oder Weiterbildung als “Fachkraft für Schutz und Sicherheit” erfolgreich abgeschlossen haben
- einen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung in einem der folgenden Bereiche hat: mittlerer Polizeivollzugsdienst, Bundesgrenzschutz oder Bundespolizei, mittlerer Justizvollzugsdienst oder Feldjäger der Bundeswehr
- Personen, die vor dem 31. März 1996 im einem Bewachungsunternehmen beschäftigt waren
2. Unterweisungsnachweis nach §34a GewO
Die Unterweisung (oft als „IHK-Unterrichtung“ bezeichnet) nach §34a GewO ist eine geringere Qualifikation als die Sachkundeprüfung und zielt auf weniger risikobehaftete Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe ab. Die Unterweisung ist in der Regel ausreichend für einfachere Bewachungstätigkeiten und als Einstiegsqualifikation in das Sicherheitsgewerbe.
Inhalt der Unterweisung
Die Unterweisung bietet eine grundlegende Schulung in den wichtigsten rechtlichen und praktischen Aspekten der Tätigkeit im Sicherheitsdienst. Die Inhalte umfassen:
- Grundzüge der Gewerbeordnung (§34a GewO)
- Rechte und Pflichten als Sicherheitsdienstmitarbeiter
- Verhalten in Gefahrensituationen
- Einfache Sicherheitsmaßnahmen und Techniken
Die Unterweisung ist weniger umfassend als die Sachkundeprüfung und geht nicht so tief in die rechtlichen, technischen und kommunikativen Aspekte ein.
Voraussetzungen für die Zulassung
- Mindestalter von 18 Jahren
- Zuverlässigkeit (keine schwerwiegenden Vorstrafen, insbesondere keine Gewalt-, Waffen- oder Eigentumsdelikte)
- Ausreichende Deutschkenntnisse
Dauer der Unterweisung
Die IHK-Unterrichtung dauert in der Regel 40 Stunden und wird durch einen Teilnahmenachweis bescheinigt. Es ist keine schriftliche oder mündliche Prüfung erforderlich.
Einsatzgebiete nach Unterweisungsnachweis
Mit dem Unterweisungsnachweis nach §34a GewO dürfen Sicherheitsmitarbeiter in weniger sensiblen Bereichen eingesetzt werden, wie z.B.:
- Objektbewachung z.B. Firmengebäude und Gelände, Lager
- Pförtnerdienste in Unternehmen oder Wohnanlagen
- Einfache Kontrolltätigkeiten z.B. im Einzelhandel
- Revierwachmann in verschlossenen, öffentlichen Gebäuden sowie in und um abgezäunten Firmengebäuden nach Dienstschluss
- Posten an den Stadiontoren, die als Fluchtweg nicht verschlossen sind, der unberechtigte Zutritt jedoch verhindert werden muss
- Zugangskontrolle in Gaststätten soweit es sich um keine Diskotheken oder Clubs handelt
- Wachdienste auf Baustellen
- Geld- und Werttransporte
3. Unterschiede zwischen Sachkundeprüfung und Unterweisungsnachweis
Kriterium | Sachkundeprüfung nach §34a GewO | Unterweisung nach §34a GewO |
---|---|---|
Prüfungsform | Schriftliche und ggf. mündliche Prüfung | Keine Prüfung, nur Teilnahmebescheinigung |
Dauer der Qualifikation | Mehrere Wochen Vorbereitung + Prüfung | 40 Stunden Unterricht |
Tätigkeitsbereiche | Risikoreiche, verantwortungsvolle Sicherheitsaufgaben | Einfache Bewachungsaufgaben, weniger risikobehaftet |
Rechtskenntnisse | Umfassend (Strafrecht, Bürgerliches Recht, Datenschutz) | Grundkenntnisse (Rechte und Pflichten) |
Schwerpunkte | Vertieft in rechtlichen, kommunikativen und technischen Bereichen | Basiskenntnisse der Sicherheitsarbeit |
Erforderlichkeit | Zwingend für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen | Ausreichend für einfache Bewachungsaufgaben |
Was soll ein Mitarbeiter an persönlichen Kompetenzen im Sicherheitsdienst mitbringen
Aufgaben und Voraussetzungen eines Mitarbeiters im Sicherheitsdienst
Ein Mitarbeiter im Sicherheitsdienst ist für den Schutz von Personen, Gebäuden, Veranstaltungen und Werten verantwortlich. Die genauen Tätigkeiten können je nach Einsatzbereich variieren, umfassen jedoch typischerweise die folgenden Aufgaben:
- Überwachung und Kontrolle
- Durchführung von Rundgängen zur Überprüfung von Gebäuden, Anlagen und Außenbereichen.
- Kontrolle des Zugangs von Personen und Fahrzeugen zu gesicherten Bereichen.
- Überwachung von Videosystemen (CCTV), um verdächtige Aktivitäten zu erkennen.
- Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
- Sicherstellung, dass alle sicherheitsrelevanten Vorschriften und Verfahren eingehalten werden.
- Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen und -protokollen zur Einhaltung von Maßnahmen zum Brandschutz und anderen sicherheitsrelevanten Vorgaben.
- Prävention und Deeskalation
- Vorbeugung von Diebstahl, Vandalismus und anderen kriminellen Handlungen durch sichtbare Präsenz und gezielte Kontrollen.
- Einschreiten bei Konflikten oder verdächtigen Aktivitäten, um Gefahrensituationen zu entschärfen.
- Notfall- und Krisenmanagement
- Reaktion auf Notfälle wie Brände, Einbrüche, medizinische Notfälle oder andere kritische Situationen.
- Durchführung von Evakuierungen und Erste-Hilfe-Maßnahmen, wenn erforderlich.
- Koordination von Rettungsmaßnahmen und Benachrichtigung der zuständigen Behörden.
- Berichterstattung
- Detaillierte Protokollierung von Vorfällen und Sicherheitsmaßnahmen in schriftlicher Form.
- Übergabe von Berichten an Vorgesetzte oder Kunden sowie Besprechung von Verbesserungen in der Sicherheit.
- Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitskräften
- Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten im Falle von Einsätzen oder Notfällen.
- Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen und Fortbildungen.
Erforderliche Kompetenzen eines Sicherheitsmitarbeiters
Um die Aufgaben effektiv zu erfüllen, benötigt ein Sicherheitsmitarbeiter folgende Fähigkeiten und Qualifikationen:
- Sachkunde gemäß § 34a GewO
- Nachweis der Sachkundeprüfung / Unterweisungsnachweis im Bewachungsgewerbe nach § 34a der Gewerbeordnung (in Deutschland). Dies ist eine gesetzliche Anforderung für bestimmte Tätigkeiten im Sicherheitsdienst.
- Technisches Verständnis
- Grundkenntnisse in der Bedienung von Überwachungssystemen und Alarmsystemen.
- Fähigkeit, Funkgeräte, Zutrittskontrollsysteme und andere Sicherheitstechnik zu bedienen.
- Kommunikation
- Klare und professionelle Kommunikation mit Kunden, Kollegen und Behörden.
- Fähigkeit, auch in stressigen Situationen ruhig und präzise zu kommunizieren.
- Aufmerksamkeits- und Beobachtungsvermögen
- Hohe Aufmerksamkeit und die Fähigkeit, auch kleinste Abweichungen oder Unregelmäßigkeiten zu bemerken.
- Gutes Gedächtnis für Details und die Fähigkeit, Ereignisse akkurat zu rekonstruieren.
- Konfliktmanagement und Deeskalationsfähigkeit
- Erfahrung und Kompetenz im Umgang mit Konflikten, um Situationen ruhig und sachlich zu lösen.
- Fähigkeit, in kritischen Situationen ruhig zu bleiben und deeskalierend zu wirken.
- Körperliche und psychische Belastbarkeit
- Mentale Belastbarkeit, um mit Stress, Konflikten und manchmal gefährlichen Situationen umzugehen.
- Gute körperliche Fitness, da der Job oft körperlich anstrengend sein kann (z. B. längeres Stehen oder Gehen).
- Flexibilität und Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten
- Bereitschaft, in Schichtdiensten zu arbeiten, einschließlich Nachtschichten, Wochenenden und Feiertagen.
- Zuverlässigkeit und Verantwortung
- Hohe Zuverlässigkeit, da Sicherheitsmitarbeiter eine große Verantwortung für den Schutz von Menschen und Eigentum tragen.
- und Sorgfalt im Umgang mit sicherheitsrelevanten Aufgaben.
Zusätzlich sind Erste-Hilfe-Kenntnisse sowie das Führungszeugnis ohne Eintragungen oft eine Voraussetzung. Je nach Einsatzbereich können auch Fremdsprachenkenntnisse oder spezielle Schulungen (z. B. Brandschutz) erforderlich sein.
Fazit
Der Beruf des Mitarbeiters im Sicherheitsdienst ist anspruchsvoll und erfordert je nach Einsatzgebiet unterschiedliche Qualifikationen. Während der Unterweisungsnachweis ausreicht, um in einfacher bewachender Tätigkeit tätig zu sein, ist die Sachkundeprüfung nach §34a GewO für verantwortungsvolle und risikoreiche Tätigkeiten notwendig.
Die Sachkundeprüfung deckt ein breiteres Spektrum an rechtlichen und praktischen Anforderungen ab und eröffnet dadurch vielfältigere berufliche Möglichkeiten im Sicherheitsgewerbe.
LSK-Sicherheit Baden-Baden Tel: 07221 – 185 97 22